Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs, Workshop, einer Ferienbetreuung oder einem sonstigen Angebot von Leuchtfeuer Essen erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular auf unserer Website oder auf einem anderen von Leuchtfeuer Essen angebotenen Anmeldeweg.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail.
Mit dem Versand der Anmeldebestätigung durch Leuchtfeuer Essen kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmer deren gesetzliche Vertreter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an.
Die Teilnahme setzt voraus, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bei Unsicherheiten ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung des Angebots von Bedeutung sein können, sind der jeweiligen Kurs- oder Betreuungsleitung vor Beginn mitzuteilen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird zeitnah nach der verbindlichen Buchung per E-Mail versandt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das dort genannte Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Teilnahmegebühr sofort fällig werden.
Der gebuchte Platz ist unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung ab dem Versand der Anmeldebestätigung verbindlich reserviert.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Leuchtfeuer Essen nach vorheriger Zahlungsaufforderung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gebuchten Platz anderweitig zu vergeben. Bis zu einem erklärten Rücktritt bleiben die vertraglichen Zahlungspflichten bestehen.
3. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung
3.1 Kurse, Workshops und sonstige Angebote
Eine Stornierung durch die Teilnehmer ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.
Geht die Stornierung spätestens vier Wochen vor Beginn des gebuchten Kurses, Workshops oder sonstigen Angebots bei Leuchtfeuer Essen ein, werden Stornierungskosten in Höhe von 20 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 20,00 € und höchstens in Höhe der vereinbarten Teilnahmegebühr, erhoben.
Ein gegebenenfalls darüber hinaus bereits gezahlter Betrag wird zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung, also weniger als vier Wochen vor Beginn des gebuchten Angebots, bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung, insbesondere auch bei Krankheit, Urlaub sowie privaten oder beruflichen Gründen.
Bei Nichterscheinen, nur teilweiser Teilnahme oder einem Abbruch nach Beginn des gebuchten Angebots besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung oder Gutschrift.
Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Leuchtfeuer Essen.
3.2 Ferienbetreuung
Für die Buchung einer Ferienbetreuung gelten aufgrund der kleinen Betreuungsgruppen sowie des erhöhten Planungs-, Personal- und Organisationsaufwands gesonderte Stornierungsbedingungen.
Eine Stornierung durch die Teilnehmer ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.
Geht die Stornierung spätestens drei Monate vor Beginn des gebuchten Betreuungszeitraums bei Leuchtfeuer Essen ein, werden Stornierungskosten in Höhe von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr erhoben.
Ein gegebenenfalls darüber hinaus bereits gezahlter Betrag wird zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung, also weniger als drei Monate vor Beginn des gebuchten Betreuungszeitraums, bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung, insbesondere auch bei Krankheit, Urlaub sowie privaten oder familiären Gründen.
Bei Nichterscheinen, nur teilweiser oder tageweiser Inanspruchnahme oder einem vorzeitigen Abbruch der Ferienbetreuung besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung oder Gutschrift.
Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Leuchtfeuer Essen.
3.3 Umbuchungen und Kulanzentscheidungen
Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs, Workshop, Betreuungszeitraum oder Termin ist nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen möglich. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
Leuchtfeuer Essen kann in besonderen Härtefällen freiwillig eine abweichende Kulanzentscheidung treffen. Jede Kulanzentscheidung erfolgt individuell und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Regelung in anderen oder zukünftigen Fällen.
Den Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Leuchtfeuer Essen durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den vorstehenden Stornierungsbedingungen unberührt.
4. Nichtteilnahme an einzelnen Terminen
Kann ein Teilnehmer einzelne Termine eines gebuchten Kurses oder Angebots nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Nachholmöglichkeit, eine anteilige Erstattung oder eine Gutschrift.
Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung, insbesondere auch bei Krankheit, Urlaub sowie privaten oder beruflichen Gründen.
Eine freiwillig angebotene Nachholmöglichkeit stellt eine Kulanzleistung dar. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
5. Änderungen und Absagen durch Leuchtfeuer Essen
Leuchtfeuer Essen ist berechtigt, bei Bedarf eine geeignete Ersatzleitung einzusetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Kurs-, Gruppen- oder Betreuungsleitung besteht nicht.
Notwendige und zumutbare Änderungen des Kursablaufs oder einzelner Kursinhalte bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des gebuchten Angebots dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Muss ein einzelner Termin durch Leuchtfeuer Essen abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Teilnahmegebühr anteilig erstattet oder gutgeschrieben. Kann ein angebotener Ersatztermin von den Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin.
Leuchtfeuer Essen ist berechtigt, ein Angebot wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl, wegen des Ausfalls einer Kurs- oder Betreuungsleitung oder aus anderen wichtigen organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Wird ein Angebot vor Beginn vollständig durch Leuchtfeuer Essen abgesagt und keine zumutbare Alternative angeboten, werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
Wird ein bereits begonnenes Angebot endgültig abgebrochen, werden die Teilnahmegebühren für die noch nicht erbrachten Termine anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung
Leuchtfeuer Essen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Leuchtfeuer Essen, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilf beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerregelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände oder persönliche Sachen wird keine Haftung übernommen, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht durch Leuchtfeuer Essen zu vertreten ist.
Die Teilnahme sowie die An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung.
7. Aufsichtspflicht und Verhalten während der Angebote
Bei Angeboten mit Begleitperson liegt die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Babys und Kinder während der gesamten Kurszeit sowie während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände bei der jeweiligen Begleitperson.
Begleitpersonen haben dafür Sorge zu tragen, dass durch das Verhalten des von ihnen beaufsichtigten Kindes keine anderen Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden.
Bei Angeboten ohne Begleitperson gelten die jeweils vereinbarten Betreuungszeiten. Die Aufsichtspflicht von Leuchtfeuer Essen beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die zuständige Leitung und endet mit der persönlichen Übergabe an eine abholberechtigte Person.
Den Anweisungen der Kurs-, Gruppen- und Betreuungsleitungen ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Ablauf oder dem Schutz der Teilnehmer dienen.
8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Teilnehmer und Begleitpersonen dürfen grundsätzlich nur sich selbst beziehungsweise das eigene Kind fotografieren oder filmen.
Andere Teilnehmer, Kinder, Begleitpersonen sowie Mitarbeiter dürfen nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung beziehungsweise mit Zustimmung der jeweiligen gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Leuchtfeuer Essen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung erstellt und veröffentlicht. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Hinweise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Teilnahme an einem Angebot ist nicht von der Erteilung einer Einwilligung in Foto-, Video- oder Tonaufnahmen abhängig.
9. Datenschutz
Leuchtfeuer Essen verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung und Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Kommunikation, zur Zahlungsabwicklung und zur Durchführung des gebuchten Angebots.
Weitere Informationen zu Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Leuchtfeuer Essen zu entnehmen.
Eine Verwendung der Kontaktdaten für darüber hinausgehende Werbung oder Informationen erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Gerichtsstand ist Essen, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, die ab dem [DATUM] vorgenommen werden. Für Buchungen, die vor diesem Datum erfolgt sind, gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung vereinbarten Bedingungen.
Stand: Oktober 2026