Der Babysitter-Führerschein
Im Alter von 13 Jahren dürfen Kinder nach § 5 Abs.3 Jugendarbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1Kinderarbeitsschutzgesetz, babysitten.
Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern dürfen sie 2 Stunden in der Zeit von 8-18 Uhr auf jüngere Kinder aufpassen.
Um die Jugendlichen auf diese Aufgabe gut vorzubereiten, ihnen ihre Rechte und Pflichten zu nennen aber auch Spiel- und Beschäftigungsideen zu zeigen bieten wir einen Workshop, indem dieses Wissen kompakt und auf die Jugendlichen zugeschnitten vermittelt wird.
Hier bekommen die Jugendlichen neben den Tipps zur Beschäftigung auch Wissen über die kindliche Entwicklung, Pflegetipps und die wichtigsten 1. Hilfe Maßnahmen.
Zusätzlich lernen sie wie sie Werbung für sich machen, mit den Eltern kommunizieren und die Bezahlung abläuft.
Zum Abschluss erhält jeder eine umfangreiche Mappe mit allen Infos zum Nachlesen, vielen Spiel- und Beschäftigungsideen, Blankosteckbriefen, Checklisten und allem was sonst noch gebraucht wird.
Dauer: 4 Stunden, inkl. Pause mit Snacks und Getränken
Kursleitung
Ort
Preis
49,00 €